Gegen ein Leistungsschutzrecht für Medienverlage

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Basel, 15.09.2023

Vernehmlassungsantwort zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren

Gerne nehmen wir die Gelegenheit wahr, im Rahmen der Vernehmlassung zur Änderung des Urheberrechtsgesetz Stellung zu nehmen.

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Die vorliegende Stellungnahme beschränkt sich entsprechend auf unsere Kernkompetenzen und -interessen. Zu den übrigen Belangen der Vernehmlassung äussern wir uns im Namen des Vereins nicht; dies ist weder als Zustimmung noch als Ablehnung zu werten. Aus dieser Perspektive möchten wir folgendes anmerken: 

Ein gesunder Journalismus ist essentiell für eine funktionierende Demokratie. Mit dem Internet wurde das alte Geschäftsmodell des Journalismus in Frage gestellt. Der Werbemarkt hat sich vom Papier ins Internet verlagert und wird dort von einigen wenigen Unternehmen dominiert. Diese nützen ihre unkontrolliert aufgebaute Marktmacht aus – auch gegenüber traditionellen Medien. Hier besteht aus unserer Sicht Regulierungsbedarf. Der im Vorentwurf vorgeschlagene Ansatz ist aus unserer Sicht aber der falsche:

“Die Möglichkeit, frei zu verlinken – d. h. ohne Einschränkungen in Bezug auf den Inhalt der verlinkten Website und ohne finanzielle Gebühren – ist für die Funktionsweise des Internets zentral.” Wenn das Internet ein Ort wäre, dann wären Links die Wege, Snippets und Thumbnails wären die Wegweiser. Die geplante Regulierung würde den freien Zugang zu Informationen, deren Reichweite und die Debatte darüber (z.B. auf sozialen Medien) erschweren, was den Idealen einer demokratischen Wissensgesellschaft entgegensteht. 

Opendata.ch lehnt die geplante Einführung eines Leistungsschutzrechtes für Medienverlage deshalb entschieden ab und bittet den Bundesrat, den Prozess abzubrechen.

Um der auch in der Regulierungsfolgenabschätzung erkannten “Marktineffizienz im Bereich der Werbeeinnahmen” und dem “Abfluss von Werbegeldern von Medienunternehmen zu Anbietern von Online-Diensten” entgegenzuhalten, empfehlen wir dem Bundesrat – im internationalen Kontext – folgende Regulierungsmassnahmen zu evaluieren:

  1. Wettbewerb im digitalen Werbemarkt fördern: Ein einzelnes Unternehmen soll zukünftig nicht mehr gleichzeitig einen Anzeigenmarktplatz betreiben und sowohl die Käufer als auch die Verkäufer vertreten dürfen. So würden Interessenkonflikte beseitigt werden, die es den führenden Plattformen ermöglicht haben, Anzeigenauktionen zu manipulieren und Monopolrenten (auch von Medien) zu erwirtschaften.
  2. Datenschutz fördern: Das Ausspielen von Werbung auf Online-Plattformen aufgrund von persönlichen Daten sollte nicht ohne die Einwilligung der Nutzer:innen geschehen dürfen. Dies würde kontextabhängige Werbung (basierend auf dem Inhalt einer Publikation) wieder attraktiver machen und Medien im Werbemarkt stärken.
  3. Wettbewerb unter App Stores fördern: Apple und Google verdienen mit ihren eigenen App Stores 30 Rappen für jeden Franken, der dort ausgegeben wird (inkl. In-App-Käufe wie Nachrichtenabos). Müssten diese die einfache Installation von konkurrienden App Stores ermöglichen, würde dies den Wettbewerb steigern, die Gebühren senken und damit die Einnahmen der Medien erhöhen.

Zu den gestellten Fragen nehmen wir wie folgt Stellung:

  1. Soll die vorliegende Vorlage um einen Vergütungsanspruch für die Nutzung journalistischer Inhalte durch KI-Anwendungen ergänzt werden? Welche Gründe sprechen dafür resp. dagegen, die durch den Einsatz von neuen KI-Werkzeugen bei der Herstellung und der Nutzung journalistischer Veröffentlichungen entstehenden Herausforderungen im Rahmen der vorliegenden Vorlage zu regeln?

Wir lehnen grundsätzlich diese Idee eines Vergütungsanspruches ab und halten das Urheberrecht auch für nicht geeignet, um eine allfällige und aus unserer Sicht an sich notwendige KI-Regulierung anzupacken. 

  1. Wo planen Sie oder in welchen Branchen sehen Sie welche Möglichkeiten für den Einsatz von KI?

keine Angabe

  1. In welchen Branchen erwarten Sie welche Änderungen der Business-Modelle?

keine Angabe

  1. In welchen Branchen erwarten Sie welche Änderungen der Marktstruktur?

keine Angabe

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