Endlich eine solide Grundlage für die Digitalisierung des Bundes
- Advocacy
Heute hat der Nationalrat mit grosser Mehrheit das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) angenommen. CH++ und Opendata.ch haben die Vorlage von Beginn weg begleitet und konnten wichtige Verbesserungen des Gesetzestextes anstossen. Nun ist es die Aufgabe des Ständerats, die Divergenzen noch in dieser Session zu bereinigen, damit das Gesetz Ende September in die Schlussabstimmung gehen kann.
Offenheit, Zusammenarbeit, Schnelligkeit, Innovation: CH++ und Opendata.ch haben auf ein solides und zukunftsgewandtes Projekt hingearbeitet und massgebend dazu beigetragen, eine Mehrheit der Parlamentarier:innen davon zu überzeugen, dass diese Prinzipien grundlegend sind für die Digitalisierung des Bundes. Das Gesetz gibt eine klare strategische Entwicklung vor: Open Government Data als bindende Vorgabe, verbindliche offene Standards, die Ermöglichung von Pilotversuchen und gemeinwohlorientierten Digitalisierungsprojekten sowie das Veröffentlichen von Open Source Software sind wichtige Meilensteine. “Das ist ein echter Fortschritt, ein guter Tag für die Schweiz und für alle konstruktiven Kräfte in der digitalen Zivilgesellschaft”, kommentiert Hannes Gassert, Präsident von CH++ und Mitgründer von Opendata.ch. “Wir bedauern jedoch, dass Personen- und Unternehmensdaten pauschal vom Prinzip ‘open by default’ ausgeschlossen werden, obwohl diese zum Teil grossen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Nutzen stiften. Daran werden wir weiter arbeiten”, ergänzt er. Wir fordern, Behördendaten standardmässig öffentlich zur freien Verfügung zu stellen, jedoch nur mit der Ausnahme von besonders schützenswerten Personendaten (Datenschutz), Geheimhaltungspflichten und der Informationssicherheit.
Eine wichtige Herausforderung bleibt allerdings die Digitalisierung der anderen föderalen Ebenen. Beide Organisationen sehen den Bund sowie interkantonale Konferenzen nun in der Pflicht, hier schnellstmöglich konkrete Fortschritte zu erarbeiten.
Die Bundesverwaltung ist kein “digital native” – und wird das durch das neue Gesetz auch nicht kurzerhand. Aber es ist ein grosser Schritt hin zu einer öffentlichen Hand, in der digitaler Fortschritt nicht lästige Nebensache bleibt, sondern zentrale, verbindliche Aufgabe mit klaren Prinzipien. Nun liegt es am Ständerat, die Differenzen gemäss der Version des Nationalrats noch in dieser Session zu bereinigen.